Sozialwissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Was begünstigt sexualisierte Gewalt im Bistum Essen – und wie kann man diese Gewalt am besten verhindern? Um dies zu beantworten, hat das Bistum Essen eine sozialwissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Für diese 2020 begonnene Untersuchung hat ein Team des Münchener Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) erforscht, welche strukturellen und systemischen Bedingungen sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche im Bistum Essen begünstigt haben und bis heute begünstigen. Nun hat das IPP die Ergebnisse dieser unabhängigen Studie veröffentlicht.

Nach den vor allem juristisch orientierten Aufarbeitungen der vergangenen Jahre ist diese sozialwissenschafliche Studie eine weitere Konsequenz der intensiven Bemühungen um Prävention, Aufklärung und Intervention von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen. Ziel der weiterführenden Studie ist es, die Präventions- und Interventionsarbeit im Bistum Essen weiter zu verbessern und Missbrauch in Zukunft zu verhindern.

Damit ist die nun vorliegende sozialwissenschaftliche Studie eine weiterführende Untersuchung zu den bisherigen Schritten der Aufarbeitung. Bereits 2017 hatte das Bistum eine juristischen Untersuchung aller Personalakten zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone des Bistums Essen vorgestellt.

Die sozialwissenschaftliche Studie zum Download

Hier finden sie die komplette sozialwissenschaftlichen Studie des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) zum Download.

Triggerwarnung

In der „sozialwissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie zur Aufarbeitung sexualisierte Gewalt im Bistum Essen von 1958 bis heute“, geht es um sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bistum Essen. In dieser Studie werden Missbrauchserfahrungen detailliert beschrieben und mit Interviews von Betroffenen, Zeitzeugen und Tätern belegt.  

Das Lesen dieser Beschreibungen kann, für manche Personen außerordentlich belastend sein. Bitte seien Sie achtsam, wenn das bei Ihnen der Fall sein könnte. Es kann hilfreich sein, Lesepausen einzulegen oder als belastend empfundene Seiten oder Kapitel zu überspringen.

Sie sind selbst betroffen oder kennen Sie jemanden der von sexuellem Missbrauch betroffen sein könnte wenden Sie sich gerne an die beauftragen Ansprechpersonen: 

  • Monika Bormann | 0151-16 47 64 11 | monika.bormann@bistum-essen.de 
  • Mechtild Hohage | 0151-57 15 00 84 | mechtild.hohage@bistum-essen.de 
  • Martin Oppermann | 0160-93 09 66 34 | martin.oppermann@bistum-essen.de 

Benötigen Sie (anonyme) Beratung, nehme Sie Kontakt zu den Fachkräften der Praxis für Sexualität auf: Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen, Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen unabhängig, kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym zur Seite: 
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/  

Hinweis: Im Nachgang zur Veröffentlichung der sozialwissenschaftlichen Studie hat das IPP in seiner Rolle als Herausgeber der Studie noch minimale redaktionelle Aktualisierungen vorgenommen. Daher ist die Studie zum Download nachträglich noch einmal aktualisiert worden.

Stellungnahmen zur Studie

Hier finden sie die zentralen Stellungnahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung der sozialwissenschaftlichen Studie zum Download.

Aufzeichnung der Pressekonferenz

Externer Inhalt

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Podcast zur Präventionsarbeit im Bistum Essen

Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Studie

1. Inhalte und Ergebnisse

Das IPP hat alle Akten und Unterlagen zu den bisher bekannten Missbrauchsfällen im Bistum Essen seit der Bistumsgründung 1958 untersucht. Auf dieser Basis hat das IPP sechs exemplarische Fällen einer „Tiefenanalyse“ unterzogen, um systemische Zusammenhänge von Missbrauchsfällen festzustellen. Unter anderem geht es darum, Täterstrategie, Vertuschungsmechanismen und weitere Risikokonstellationen aufzudecken, um für die künftige Präventionsarbeit im Bistum Essen zu lernen.

Die beauftragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen den Zeitraum von der Bistumsgründung im Jahr 1958 bis heute.

„Der Umgang des Bistums Essen mit beschuldigten Klerikern beschränkte sich über Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Versetzung in andere Dienststellen, teilweise auch über die Bistumsgrenzen hinaus. Es sind bis 2010 keine Bemühungen seitens des Bistums erkennbar, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu unterstützen oder zu begleiten. Sie wurden mit der Bewältigung ihrer Erfahrungen allein gelassen und waren (wie ihre Familien) häufig den Anfeindungen innerhalb ihrer Kirchengemeinden schutzlos ausgeliefert. Ebenso wenig sind Versuche des Bistums rekonstruierbar, weitere Personen ausfindig zu machen, die sexualisierte Gewalt durch die beschuldigten Kleriker erfahren haben könnten.” (Zusammenfassung IPP)

„Nahezu durchgängig kam es zu Spaltungen in den Kirchengemeinden. Ein großer Teil solidarisierte sich mit dem Pfarrer, wenn der Vorwurf der sexualisierten Gewalt gegen ihn erhoben wurde, während ein anderer oft sehr kleiner Kreis um die Betroffenen wie z.B. die direkten Familienangehörigen sozial ausgegrenzt wurde. Es ist erkennbar, dass ein Großteil der Gemeindemitglieder, die Kenntnis von einem Vorwurf gegen einen Pfarrer bezüglich sexualisierter Gewalt bekamen, keinerlei Fokus auf Unterstützungsbedarfe möglicher Betroffener legten.

Wurden Pfarrer aufgrund der gegen sie erhobenen Vorwürfe versetzt, wirkten sie dennoch weiter auf das Leben der „zurückgelassenen“ Gemeinde ein, z.B. in Form eines „unausgesprochenen“, Jahrzehnte andauernden Schweigegebots in Bezug auf die Vorwürfe. Sporadisch geäußerte Andeutungen oder Gerüchte verstärkten den Eindruck, dass „da etwas ist“, was nicht bearbeitet werden durfte. 

Beschuldigte Pfarrer konnten deshalb das Informationsmonopol innerhalb ihrer Gemeinde für sich beanspruchen, weil die Verantwortlichen des Bistums Essen in den hier analysierten Fällen ihre Informationsaufgaben gegenüber den betroffenen Gemeinden in fahrlässiger Weise vernachlässigt haben. Dieser Befund bezieht sich nicht nur auf die Zeit der 1970er oder 1980er Jahre, sondern er ist auch noch für die jüngste Vergangenheit gültig. 

Die Bistumsverantwortlichen haben erst in jüngster Zeit erkannt, dass es überhaupt eine Verantwortung gegenüber stark belasteten Pfarrgemeinden und Gemeindemitgliedern gibt.” (Zusammenfassung IPP)

„Die Priesterausbildung in Essen/Münster muss vor dem Hintergrund des existenzbedrohenden Priestermangels in Deutschland betrachtet werden. 

Bis heute zeigt sich eine schwerwiegende Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf Liberalität seitens des Bistums Essen einerseits und offiziellen kirchlichen Vorschriften und Gesetzen andererseits: Die strenge Befolgung der zölibatären Lebensform (die sich dem Gesetz nach als vollständige und immerwährende Enthaltsamkeit zu manifestieren hat) wird im Bistum Essen ebenso „tolerant“ ausgelegt wie das Verbot, homosexuelle Männer zu Priestern zu weihen. Ein anderer Typus von „Fehlbarkeit“ bezieht sich auf das Ausüben sexualisierter Gewalt. Es ist zu konstatieren, dass die Verantwortlichen des Bistums Essen zumindest vor der Jahrtausendwende auch in Bezug auf solche „Fehltritte“ Toleranz walten ließen. 

Es ist anzunehmen, dass ein in den Forschungsinterviews immer wieder aufzufindendes undifferenziertes Verständnis der Konzepte „Sexualität“, „Homosexualität“ und „Zölibat“ auch zu einer mangelnden Differenziertheit in Bezug auf das Konzept „sexualisierte Gewalt“ beiträgt. Im Gewirr des Erlaubten, Verbotenen, Irgendwie-Erlaubten, Offiziell-nicht-Erlaubten und Geduldeten muss die Prävention sexualisierter Gewalt in der Priesterausbildung über übliche Standardschulungen weit hinausgehen, da die Grundwidersprüche des Priesterberufs mit ganz anderen Präventionserfordernissen verbunden sind als bei Menschen, die nicht dem Zwang des zölibatären Lebens unterworfen sind.

Priesterseminare bilden eigenwillige Sozialisationsmilieus, die das Risiko eines Entwicklungsmoratoriums für junge Männer in sich bergen, weil ihnen dort wichtige alltagspraktische, soziale und emotionale Bewährungserfahrungen vorenthalten werden. Der in der Priesterausbildung formulierte Anspruch auf menschliche Reifung kann nur unter erschwerten Bedingungen vollzogen werden. Es besteht in weiterer Folge das Risiko, dass die Weihe zum Priester (und seine damit verbundene „Besonderung“) dazu führt, dass er die ihm verliehene Macht kompensatorisch missbraucht.” (Zusammenfassung IPP)

„Die Auslegung von Vorgaben der deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexualisierter Gewalt erfolgte im Bistum Essen seit 2010 mit zunehmendem Aufwand und Engagement, wobei eine dynamische und systemische Auffassung von Prävention und Intervention erkennbar ist: Etablierte Strukturen wurden immer wieder verändert; das Bistum Essen selbst wurde als „kulturbildende“ Organisation zur Disposition gestellt, das sowohl Risikobedingungen für sexualisierte Gewalt als auch präventive Potenziale hervorbringt. 

Die Beauftragung der axis-Kanzlei, die Initiierung von 9 Projektgruppen in Folge der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebenen MHG-Studie und auch die Beauftragung zur vorliegenden Studie verweisen auf ein aktives Interesse des Bistums Essen, sich in Bezug auf den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln.  

Die Präventionsarbeit ist von einem hohen Engagement gekennzeichnet, v.a. im Bereich von Schulungen und in Bezug auf die Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte. Hervorzuheben ist das Vorhaben, die Wirkung der Präventionsarbeit extern evaluieren zu lassen. 

Eine Analyse exemplarischer Schutzkonzepte legte Probleme offen, die nicht nur für das Bistum Essen typisch sind, sondern die Präventionspraxis allgemein prägen: Eine strukturelle Überforderung von Institutionen und Verantwortungsträgern; die Gefahr von (z. T. abgeschriebenen) „Alibi“-Konzepten; eine mangelnde Differenzierung zwischen Prävention, Intervention und Aufarbeitung; fehlender Einbezug von Kindern und Jugendlichen. 

Ganz allgemein lässt sich in Bezug auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung bilanzieren, dass das Bistum Essen – zumindest für die vergangenen Jahre – zwei Formen der Offenheit zeigt, die für den organisationalen Umgang mit sexualisierter Gewalt als notwendig erachtet werden: (1) Offenheit nach außen (i.S. des Einholens externer Expertise); (2) Offenheit für neue Entwicklungen (als Folge einer kritischen Hinterfragung bestehender Strukturen und Abläufe).” (Zusammenfassung IPP)

Die Studie benennt alle Personen, die im Bistum Essen Verantwortung getragen haben namentlich. Hierzu zählen Bischöfe, Generalvikare und Personalverantwortliche. Alle anderen Personen in der Studie werden pseudonymisiert. Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern war es ein sehr großes Anliegen, alle weiteren Personen, die sich an der Studie beteiligt haben, zu schützen. Anonymität ist ein wichtiger sozialwissenschaftlicher Forschungsgrundsatz. Die Studienverantwortlichen haben ihnen Anonymität zugesichert. So konnten insbesondere Betroffene und andere Zeitzeuginnen und -zeugen offen über ihr Erlebtes sprechen.

2. Strukturelle Fragen

Das Institut für Praxisforschung und Projektberatung in München (IPP) ist ein sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut, das seit vier Jahrzehnten Einrichtungen, Programme und Projekte im Bereich der psychosozialen Versorgung begleitet. Mit Blick auf sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt hat das IPP vor der Studie für das Bistum Essen unter anderem sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule, in der Benediktinerabtei Ettal und im Benediktinerstift Kremsmünster untersucht sowie ein Gutachten für das Bistum Hildesheim erstellt. Das IPP ist eine Einrichtung des gemeinnützigen Trägervereines Verein für Psychosoziale Initiativen (VfPI) München und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

„Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche darf nicht bei der quantitativen Erhebung vergangener Taten stehen bleiben“, hat Bischof Franz-Josef Overbeck bei der Vorstellung der Studie im März 2020 gesagt. Nach der intensiven historischen Aufarbeitung mit einer primär juristischen Perspektive, stand bei der sozialwissenschaftlichen Studie des IPP ein weiterführender Ansatz im Fokus, um so über den Einzelfall hinaus Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch begünstigt haben, und diese zu beseitigen. 

Die Vereinbarung zwischen dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München und dem Bistum Essen sieht vor, dass den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Zugang zu allen Archiven und Akten inklusive der Geheimakten gewährt wird. Das Forschungsteam hat ergebnissoffen und unabhängig gearbeitet. Das Ruhrbistum hatte keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse war von Beginn an vertraglich vereinbart.

Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Studie war im Bistum Essen bereits ein breites Wissen über das Ausmaß sexualisierter Gewalt, das von Klerikern verübt worden war, verfügbar. Es ging jetzt nicht mehr darum, noch zusätzliche Zahlen zu generieren, sondern vertiefte Einblicke zur Frage zu gewinnen, wodurch sexualisierte Gewalt innerhalb des Bistums begünstigt und Aufdeckungen verhindert wurden und welche Schlussfolgerunen aus der Beantwortung dieser Fragen für die präventiven Bemühungen des Bistums gezogen werden können. Um diese systemischen Zusammenhänge zu verstehen wurden sechs exemplarische, vom Forschungsteam frei ausgewählte Fälle einer Tiefenanalyse unterzogen.

Das Forschungsvorhaben wurde von einer Begleitgruppe fachlich unterstützt. Dieser Gruppe gehörten zwei Betroffene aus dem Bistum, ein externer Experte, Vertreterinnen und Vertreter des Bistums Essen sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den Instituten IPP und Dissens e.V. an. Die Aufgabe der Begleitgruppe bestand darin, die Arbeit des Forschungsteams kritisch zu reflektieren, inhaltliche und methodische Anregungen zu geben sowie auf eventuelle Lücken oder weitere Forschungsbedarfe hinzuweisen sowie den Zugang zu Akten und Interviewpersonen zu ermöglichen. Bereits in der Vergangenheit hat das IPP bei einschlägigen Projekten mit einer Begleitgruppe gearbeitet. Gleichwohl hat das Forschungsteam ergebnisoffen und unabhängig gearbeitet. Das Bistum Essen hatte keinerlei Weisungsbefugnis.

Betroffene sexualisierter Gewalt haben wichtige Impulse für die Erstellung der sozialwissenschaftlichen Studie gegeben. Neben den qualitativen Interviews im Rahmen der Studie, waren Betroffene Teil der Begleitgruppe der Studie.

Nein. Das Bistum Essen arbeitet bereits seit über zehn Jahren an der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Zunächst stand hierbei die quantitative Aufarbeitung mit einem primär juristischen Blickwinkel im Fokus. Hierzu hat das Bistum Essen unter anderem alle Personal- und Geheimakten lebender Priester und Diakone durch die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Axis auf Hinweise untersuchen lassen, die auf Missbrauchsfälle hindeuten. Auch der Staatsanwaltschaft Essen hat das Bistum Akten zur Überprüfung übergeben. 

Bei der nun vorliegenden sozialwissenschaftlichen Studie des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung stand ein weiterführender Ansatz im Fokus, um so über die einzelnen Taten hinaus Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch begünstigt haben und diese zu beseitigen.

09/2002: Verabschiedung der Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“

2004: Verfahrensordnung, Konkretisierung der Leitlinien im Bistum Essen 

2009: Einsetzung einer ehrenamtlichen Missbrauchsbeauftragten im Bistum Essen 

04/2011: Erste Präventionsordnung durch den Bischof von Essen, die in Zusammenarbeit mit den weiteren vier NRW-Bistümern (Aachen, Köln, Münster und Paderborn) entwickelt wird: „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“. (Überarbeitung der Präventionsordnung 2014, 2019 und 2022) 

05/2011: Beginn der Tätigkeit der ersten Präventionsbeauftragten des Bistums Essen, Dr. Andrea Redeker 

2012: Bereits zwei Jahre vor Start der MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz übergibt das Bistum Essen 1.549 Personalakten von Priestern und Diakonen zu einer umfangreichen juristischen Überprüfung an die Kölner Rechtsanwaltskanzlei axis. 

2013: Beginn der in der Präventionsordnung thematisierten Schulungen im Bistum 

2014: Beginn der bundesweiten MHG-Studie 

04/2014, ergänzt 06/2014: Weiterentwicklung der Präventionsordnung im Bistum Essen 

10/2014: Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensmitglieder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen Dienst des Bistums Essen (Bischöfliche Verfahrensordnung Missbrauch – BVerfO Missbrauch); Neuauflage 2019 

2015: Berufung einer ehrenamtlichen Bischöflichen Beauftragten für die Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt im Bistum Essen (Missbrauchsbeauftragte) und eines 13-köpfigen, multiprofessionellen, ehrenamtlichen Beraterstabs unter ihrer Leitung 

2014 - 2018: Initiierung eines Projekts der Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn zur Erarbeitung von Schutzkonzepten für die Zielgruppe der schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen; Abschlussbericht 2015 

2016: Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Entwicklung von Institutionellen Schutzkonzepten in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und im Krankenhaus

11/2017: Ergebnisse der Auswertung von Personalakten durch die Rechtsanwaltskanzlei axis 

02/2018: Veröffentlichung eines umfassenden institutionellen Schutzkonzepts: „Augen auf – hinsehen und schützen“ für das Bischöfliche Generalvikariat und die angeschlossenen Einrichtungen 

09/2018: Veröffentlichung der bundesweiten MHG-Studie 

11/2018: Gemeinsam mit Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern erarbeitetes Schutzkonzept für die bischöflichen Schulen des Bistums Essen 

11/2018: Im Zuge der weiteren Aufklärung sexualisierter Gewalt stellt das Bistum Essen der Staatsanwaltschaft unaufgefordert Akten zu 41 Personalfällen lebender und verstorbener beschuldigter Kleriker zur Verfügung. Daraus entstehen zwei Ermittlungsverfahren, die beide wieder eingestellt werden: eines wegen Verjährung, ein anderes wegen nicht hinreichenden Tatverdachts. 

05/2019: Als Konsequenz aus der MHG-Studie: Initiierung von neun Projekten zur Überprüfung binnenkirchlicher Strukturen und Kulturen im Bistum Essen, Beschreibung von Problemen und Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen – Ziel der Projekte sind unter anderem eine Neustrukturierung der Personalarbeit und eine weitergehende, sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der systemischen Hintergründe sexualisierter Gewalt im Bistum Essen. 

02/2020: Ernennung eines Interventionsbeauftragten 

09/2020 - 09/2022: In einem Folgeauftrag zur ersten juristischen Aufarbeitung untersucht die Rechtsanwaltskanzlei axis alle Akten im sog. Geheimarchiv des Bistums Essen. 

10/2020: Einrichtung des Stabsbereichs Prävention und Intervention 

2020 - 2022: Beauftragung einer sozialwissenschaftlichen Studie durch das Bistum Essen zum Thema sexualisierte Gewalt (IPP München) 

2021: Einrichtung eines Betroffenenbeirats im Bistum Essen 

2021: Übergabe der Handlungsempfehlungen der Projektgruppen zu Konsequenzen aus der MHG-Studie an den Essener Bischof Overbeck 

2021: Ausschreibung einer Evaluation präventiver Ansätze durch die fünf Bistümer in NRW 

03/2022: Überarbeitete Präventionsordnung im Bistum Essen 

02/2023: Die neuen Strukturen der Personalarbeit im Bistum Essen treten in Kraft. Unter anderem wurde die Trennung zwischen der Personalarbeit für das pastorale Personal und das Verwaltungspersonal aufgehoben.  Zudem wurde die Personalkonferenz durch ein multiprofessionelles Personalgremium (Kleriker und Laien) ersetzt.

Kostenfreies Beratungsangebot

Unabhängiges Beratungsangebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt

Die "Praxis für Sexualität" in Duisburg unterstützt und berät Sie bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext des Bistums Essen. Die Mitarbeitenden der Praxis stehen Ihnen zu allen Fragestellungen, Verdachtsmomenten und sonstigen Anliegen zur Seite. Die Kosten übernimmt das Bistum. 
https://bistum-essen.praxis-sexualitaet.de/ 

"Wir beraten Sie unabhängig, kostenfrei, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym!

Carsten Müller, Geschäftsführer und Gründer der Praxis für Sexualität

Beauftragte Ansprechpersonen

Um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, die Hürde zur Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat Bischof Franz-Josef Overbeck im Jahr 2021 ehrenamtliche Ansprechpersonen beauftragt. Jede und jeder, der von sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende der Kirche betroffen ist oder dazu einen Hinweis geben möchte, kann sich direkt an diese Ehrenamtlichen wenden. Sie sind von jeder Weisung unabhängig.

Ansprechperson

Monika Bormann

Zwölfling 16
45127 Essen

Ansprechperson

Martin Oppermann

Zwölfling 16
45127 Essen

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Betroffene von sexualisierter Gewalt finden auf dieser Webseite unterschiedliche Hilfe- und Beratungsangebote. Doch nicht nur direkt Betroffene, auch Angehörige, Fachkräfte und alle Menschen, die sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sorgen, finden hier Rat und Informationen über Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten, zu Meldewegen, Verfahren und Angeboten des Bistums Essen und über Kontaktpersonen und Fachkräfte.

https://www.bistum-essen.de/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt